Riester Rente
Die Riester Rente bildet zusammen mit der betrieblichen Altersvorsorge die zweite Schicht der kapitalgedeckten Zusatzversorgung.
Zum förderberechtigten Personenkreis gehören insbesondere:
pflichtversicherte Arbeitnehmer/innen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Arbeitnehmer/innen des öffentlichen Dienstes und Soldaten.
Auch Selbstständige können indirekt in den Genuss der Riester Förderung kommen, wenn der Ehepartner unmittelbar zulageberechtigt ist.
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Jeder kann von den Vorteilen der Riesterrente und der staatlichen Förderung profitieren. Verschenken Sie nichts, was Ihnen zusteht, und sorgen Sie jetzt schon für Ihr Alter vor. Handeln Sie, denn es lohnt sich. Mit der Riesterrente können Sie sich schon heute ein Vorsorgekonzept aufbauen, das auf Ihre Bedürfnisse eingeht. Ein Vorsorgekonzept, das Ihnen Garantien gibt, staatlich gefördert wird und rentabel ist.
Die Riester Rente ist Harz IV sicher, das bedeutet im Falle der Arbeitslosigkeit (ALG II) ist ihr Angespartes sicher.
